Rahmenbedingungen

Systemische Psychotherapie ist ein Angebot für Erwachsene jeden Alters sowie Kinder & Jugendliche. Die psychotherapeutischen Sitzungen können als Einzeltherapie oder Paar- und Familientherapie – je nach ihrem individuellen Bedarf – gestaltet werden.

Dauer eines psychotherapeutischen Gesprächs
Eine Sitzung erstreckt sich übe ein oder zwei Einheiten. Die Dauer einer Einheit beträgt 50 Minuten.

Kosten
Konkrete Details über die Therapiekosten erfahren Sie bei persönlicher Kontaktaufnahme bzw. im Erstgespräch. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist möglich.
Nähere Informationen unter: www.psychotherapie-tirol.at

Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen richtet sich nach der jeweiligen Problematik sowie nach Ihrem persönlichen Gefühl bezüglich des Bedarfs an psychotherapeutischen Gesprächen.

Verschwiegenheitspflicht
PsychotherapeutInnen sind an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden. Folgend ist die Anonymität der KlientInnen bei der Inanspruchnahme des Therapieangebotes als auch der Schutz des Gesprächsinhaltes gewährleistet.

Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung kann sowohl telefonisch als auch per Mail bzw. über das Kontaktformular der Homepage erfolgen. Abendtermine stellen eine Möglichkeit dar.

Therapieverlauf
Sollten Sie Interesse für die Inanspruchnahme eines psychotherapeutischen Gesprächs entwickeln, so setzten Sie sich bitte telefonisch mit mir in Kontakt, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. In einem Erstgespräch sollen Sie ein erstes Bild von der Art und Weise einer möglichen gemeinsamen Zusammenarbeit entwickeln, um für sich nach Beendigung des ersten Termins eine Entscheidung darüber zu treffen, ob für Sie der Beginn eines psychotherapeutischen Prozesses bzw. die Fortführung von gemeinsamen Gesprächen vorstellbar ist. Diese Entscheidung muss von Ihrer Seite nicht sofort getroffen werden. Sie können sich gerne nach einem gewissen Zeitraum telefonisch mit Ihrer Entscheidung bei mir rückmelden. Die Frequenz der Folgesitzungen wird, wie zuvor angeführt, je nach Ihrer aktuellen Ausgangslage bzw. je nach Ihrem persönlichen Bedarf vereinbart.

Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen sind an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden. In diesem Sinne ist die Anonymität der KlientInnen bei der Inanspruchnahme des Therapieangebotes gewährleistet.